Was bedeutet digitale Barrierefreiheit?
Digitale Barrierefreiheit bedeutet, dass Informationen und Dienste für alle Menschen gleichermaßen zugänglich sind – unabhängig von ihren körperlichen, sensorischen oder kognitiven Fähigkeiten. Konkret müssen Websites und Apps:
- Über mehrere Kanäle wahrnehmbar sein, z. B. durch Text und Audio.
- Verständlich, bedienbar und robust gestaltet sein, gemäß den WCAG 2.2-Standards (Web Content Accessibility Guidelines).
- Alternativformate für Nicht-Text-Inhalte wie Bilder oder Videos bereitstellen.
Wen betrifft das BaFG?
Das Gesetz gilt für alle Unternehmen, die digitale Produkte und Dienstleistungen anbieten, etwa:
- E-Commerce-Websites und Online-Shops
- Online-Ticketing-Plattformen
- Websites mit Terminbuchungssystemen
- Apps und digitale Produkte wie Online-Kurse
Ausgenommen sind Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz bzw. einer Jahresbilanzsumme von unter 2 Millionen Euro sowie Inhalte von Websites oder Apps, die vor dem 28. Juni 2025 veröffentlicht wurden, sofern sie nicht aktualisiert werden.
Warum Barrierefreiheit ein Wettbewerbsvorteil ist
Digitale Barrierefreiheit ist mehr als eine gesetzliche Verpflichtung – sie bietet zahlreiche Vorteile:
- Bessere Auffindbarkeit
Barrierefreie Websites punkten mit einer klaren Struktur und optimierter Nutzererfahrung – zwei Faktoren, die von Suchmaschinen wie Google belohnt werden. - Erweiterte Zielgruppe
Rund 1,7 Millionen Menschen in Österreich leben mit einer Behinderung. Hinzu kommt eine wachsende ältere Bevölkerung, die von barrierefreien Websites profitiert. - Verbesserte Nutzererfahrung
Barrierefreiheit erleichtert die Navigation und Nutzung der Website für alle Besucher – und erhöht so die Kundenzufriedenheit. - Gesellschaftliche Verantwortung
Barrierefreie digitale Angebote tragen zur Gleichberechtigung bei und fördern eine inklusive Gesellschaft.
Nutze die Chance und mache deine barrierefreie Website zum Wettbewerbsvorteil.
Selbstcheck: Betrifft mich das BaFG?
Stelle dir die folgenden Fragen:
- Überschreitet mein Unternehmen die Umsatz- und Mitarbeitergrenzen für Kleinstunternehmen?
- Betreibe ich einen Online-Shop oder eine Website mit Terminbuchungstools?
- Biete ich digitale Produkte oder Dienstleistungen an?
Wird eine oder mehrere dieser Fragen mit „Ja“ beantwortet, ist die Website ab dem 28. Juni 2025 barrierefrei zu gestalten – insbesondere für Produkte und Dienstleistungen, die nach diesem Datum in Verkehr gebracht werden.
Was kannst du jetzt tun?
Am besten startest Du jetzt, um die Anforderungen rechtzeitig zu erfüllen.
Check Deine Website: Ist sie verständlich, strukturiert und zugänglich?
Plane die Umsetzung: Technische Optimierungen und Anpassungen an die WCAG 2.2-Standards.
Biete Alternativen: Zum Beispiel Textbeschreibungen für Bilder oder Untertitel für Videos.
Wir helfen dir dabei!
Wenn dir das Thema kompliziert vorkommt, keine Sorge – wir übernehmen das für dich. Unser Angebot:
Technischer Check und Optimierung deiner Website.
Beratung und Umsetzung barrierefreier Inhalte.
Förderungen nutzen: Unsere Leistungen kannst du über KMU Digital und KMU Digital & Green fördern lassen.
Warum warten? Mach deine Website zukunftssicher!
Digitale Barrierefreiheit ist keine lästige Pflicht, sondern deine Chance auf mehr Kund:innen, bessere Rankings und eine klare Positionierung. Bereite dich rechtzeitig vor und profitiere langfristig von einer barrierefreien Website.
Melde dich bei uns – wir helfen dir, Barrieren abzubauen und deine Website fit für die Zukunft zu machen!